Synonyme: EÜR, §4-3-Rechnung, Einnahmenüberschussrechnung
Formel: Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Wer darf: Freiberufler/Selbstständige/Gewerbetreibende (bis 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz)
Einreichung: Anlage EÜR elektronisch über ELSTER
Frist: meist 31. Juli des Folgejahres